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Aktuelle NACHRICHTEN

Schrittweise Wiedereröffnung ab 04.05.2020

am 01.05.2020

Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO tritt am 04.05.2020 in Kraft.

Dank dem Willen der sächsischen Staatsregierung in Verbindung mit den Zusagen der privaten Bildungsträger unter Beachtung der bestmöglichen Einhaltung der Hygienvorschriften den Aus- und Weiterbildungsbetrieb durchzuführen, wurde in der neuen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) u.a. folgender Beschluss erlassen:

"Seite 3, §5, Abs. (2), Nr. 3:
Erlaubt ist insbesondere die Öffnung von Bildungseinrichtungen, Fahrschulen sowie Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung."

Wie in unsere aktuellen Nachricht vom 30.04.2020 bereits angekündigt, hat das Team der AMS mbH bereits umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Unsere Lehrkräfte werden ab Montag, 04.05.2020 alle unsere betreffenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie AZUBIS bzw. die Firmenverantwortlichen kontaktieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Noch einmal hier die Beachtung und Einhaltung der Hygienevoraschriften entsprechend dem aktuellen Hygieneplan.

   

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